Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden.
Podologische Praxis "Alt- Sachsenhausen" behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste.
Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Maßgeblich
ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese
Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden
Geltung.
Bei einer Terminabsprache mit der Praxis für Podologie kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande.
Terminvereinbarungen können per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden.
Ein
verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der
nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für
eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins
können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der
Behandlungspreis gemäß Buchung fällig.
Die Praxis für Podologie ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb beachten Sie bitte:
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sie können per E-Mail erfolgen, durch Fax oder durch Anruf. Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt. Anrufer können dann (auch an Wochenenden) einen Anrufbeantworter nutzen. Rückrufe erfolgen so bald wie möglich.
Sollte
der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen, ist eine
Ausfallgebühr gemäß §615 BGB in Höhe von 25,00 Euro zu zahlen.
Zum Einlösen eines
Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss
zum Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der
Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein
nicht auf eine bestimmte Behandlungsanzahl ausgestellt, sondern auf
einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei
Nichterscheinen von dem Gutscheinbetrag abgezogen.
Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient durch eigene krankheitsbedingte Unfähigkeit daran gehindert ist, das Haus zu verlassen. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis durchgeführt werden. Eine Verpflichtung seitens der Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht.
Wird der Patient bei einem Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird die Ausfallgebühr plus eine Hausbesuchspauschale fällig.
Die rechtliche Grundlage
für eine solche Behandlung ist ein „Dienstleistungsvertrag für
Heilleistungen“. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine
Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für nicht
eingehaltene Termine fällt demnach ebenfalls die Ausfallgebühr an (§252
und §§611ff BGB), die privat beglichen werden muss.
Werden zwischen dem
Patienten und der Praxis für Podologie Vereinbarungen getroffen über die
Anfertigung von podologischen Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen)
wird der Preis des Hilfsmittels auch fällig, wenn der Patient sich im
Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.
An uns übermittelte
personenbezogenen Daten verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der
Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung. Ihre Daten werden von uns
nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
Podologische Praxis " Alt-Sachenhausen" wird die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Karteikarte dokumentieren.
Eine Behandlung am
Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es
auch bei sorgfältigen Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.
Die
Praxis für Podologie übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch
eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten
gelieferten Informationen bestehen und diese sich als falsch oder
unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht
ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder
medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder
Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Podologische Praxis, Frankfurt am Main.
Der
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist ausschließlich Frankfurt am Main, Hessen.
Fassung vom 01.08.2016